Fakt

Abgesehen davon, dass die ausgelagerte Waffe nicht mehr zur verfassungsrechtlich zugesicherten Heimverteidigung eingesetzt werden kann, liegen Schießstände und Vereine aufgrund von Lärmschutzbestimmungen meist sehr abgeschieden von Ballungsgebieten und stellen somit ein leichtes Ziel für Kriminelle dar, die durch solche Lagerung einfach große Mengen an Waffen und Munition erbeuten können.

So zum Beispiel passiert bei einem Schießstand in Stainz, Steiermark, wo zum Glück keine Großkaliber-Waffen gelagert wurde: Artikel in der Kleinen Zeitung

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