Forderungen
Modell “Waffenschein”
Zusätzlich zu den bereits bestehenden waffenrechtlichen Dokumenten, nämlich Waffenbesitzkarte und Waffenpass, schlagen wir die Schaffung eines dritten Dokuments vor – wir nennen es „Waffenschein“.
Mit diesem Dokument soll es möglich sein, Waffen der Kategorie B zu führen. Der Unterschied zum Waffenpass ist jener, dass zur Erlangung dieses neuen Dokumentes kein Nachweis eines besonderen Bedürfnisses nötig sein soll – der „Waffenschein“ soll analog zum Führerschein ausschließlich anhand objektiver Kriterien ausgegeben werden.
Zur Erlangung des „Waffenscheines“ soll zusätzlich zu den Voraussetzungen der Waffenbesitzkarte ein umfangreicherer Kurs absolviert werden müssen. Dieser soll sowohl eine Ausbildung in Theorie (Notwehrrecht, Deeskalationstraining, etc.) als auch in Praxis (umfassende Schießausbildung, inkl. schießen unter Stress) enthalten.
Durch diesen „Waffenschein“ soll es jedem/jeder verlässlichen, gesetzestreuen und entsprechend ausgebildeten BürgerIn möglich sein, zur Selbstverteidigung eine Schusswaffe zu führen. Zusätzlich wird ein Gewinn für die Rechtssicherheit (Ausschaltung der Ermessensentscheidung der Behörde und damit auch der Willkürmöglichkeiten) erzielt und auch der Rechtsweg entlastet.
Lockerung der Stückzahlbeschränkung
Die Stückzahlbegrenzung für Waffen der Kategorie B ist sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen und schafft einen ungeheuren Verwaltungsaufwand, der jährlich Millionen kostet. Sie bringt keinen Zugewinn an Sicherheit, sondern ist sogar kontraproduktiv: BürgerInnen, die eine Vielzahl an Waffen besitzen haben ein umso stärkeres Eigeninteresse, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, da (wie auch schon jetzt) sie sonst Gefahr laufen, dass alle ihre Waffen entzogen werden. Der Entzug von zehn Waffen ist im Allgemeinen ein wesentlich größerer wirtschaftlicher Verlust als jener von zwei Waffen.
Für die Erweiterung der jeweils genehmigten Stückzahl sollten ausschließlich objektive Kriterien herangezogen werden. So wäre ein Modell denkbar, welches eine automatische Erweiterung nach einer gewissen Zeit vorsieht. Ein Beispiel wie es funktionieren könnte: wie bisher bleibt bei Erstantrag eine WBK auf zwei Plätze beschränkt. Nach einem Jahr ohne Verstöße gegen die geltenden Gesetze wird die WBK dann automatisch auf vier Plätze erweitert, ohne dass es dafür einer Beantragung bedarf. Nach einem weiteren Jahr wird auf sechs Plätze erweitert und nach drei Jahren wir die Stückzahlbegrenzung dann automatisch vollständig aufgehoben.
Dadurch ließe sich der Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und Behördenwillkür würde ebenso der Vergangenheit angehören.
Aufhebung des Pumpgun-Verbots
Vorderschaftrepitierer (vulgo Pumpguns) wurden in den 1990er-Jahren in einer beispiellosen Anlassgesetzgebung verboten. Quasi über Nacht wurden unzählige BesitzerInnen ebensolcher Waffen kriminalisiert. Besonders perfide war die de-facto-Enteignung: unter der Zusicherung, dass man die eigenen Vorderschaftrepetierer vererben dürfe, wurde die Bevölkerung aufgefordert, jene Waffen zu registrieren. Nachdem einige gutgläubige WaffenbesitzerInnen dieser Aufforderung nachgekommen waren, wurde erklärt, dass ein Weitervererben nun doch nicht möglich sei. Dies stellt einen Einschnitt in das Eigentumsrecht dar, welcher einer Enteignung gleichkommt.
Aus technischer Sicht sind Vorderschaftrepetierer ein veraltetes System und ein Verbot dieser Waffen kann objektiv nicht gerechtfertigt werden. Eine Einstufung von „Pumpguns“ in die Kategorie B wäre jedoch vertretbar und würde dem Sicherheitsbedürfnis („Nicht jeder x-beliebige soll eine Pumpgun besitzen dürfen“) Rechnung tragen.
Gerade zur Heimverteidigung sind Vorderschaftrepetierer außerdem hervorragend geeignet. Schon alleine das Geräusch einer solchen Waffe beim Repetieren – das vermutlich so gut wie jedem Menschen, und sei es aus Film und Fernsehen, bekannt ist – besitzt ausreichend Abschreckungswirkung, wodurch eine tatsächliche Schussabgabe meist gar nicht mehr notwendig ist.
Kein Waffenverbot für Zivildiener
Genauso wie Grundwehrdiener, leisten auch Zivildiener einen äußerst wichtigen Beitrag für die Gesellschaft: unser ganzes Gesundheitssystem baut mittlerweile darauf auf, dass es genügend Zivildiener gibt, die großartige Arbeit für wenig Lohn verrichten.
Zum Dank räumt man ihnen nach Absolvierung ihres Dienstes weniger Rechte ein als dem Rest der Bevölkerung: für 15 Jahre ist ihnen der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen der Kategorie B untersagt. Dies ist absurd, da in der Zivildiensterklärung, welche jeder Zivildiener unterschrieben hat, steht: Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich die Wehrpflicht nicht erfüllen kann, weil ich es – von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.
Aus welchem Grund ist es Zivildiener dann nicht erlaubt, zur Bereithaltung zur häuslichen Selbstverteidigung eine Schusswaffe der Kategorie B zu besitzen?
Diese Diskriminierung muss ein Ende haben!
Legalisierung von Schalldämpfern
Viele Menschen kennen Schalldämpfer nur aus Filmen, in denen der Auftragsmörder mit Hilfe eines Schalldämpfers lautlos seine Opfer tötet. Dieses Bild entspricht allerdings nicht der Realität. Zum Beispiel entwickelt ein Schuss aus einer 9mm-Pistole mit einem Schalldämpfer immer noch einen Pegel von 125 dB – ein Presslufthammer etwa hat eine Lautstärke von ca. 100dB. Ein Schalldämpfer macht eine Waffe also keineswegs lautlos!
Die Vorteile eines Schalldämpfer sind jedoch vielfältig: die AnrainerInnen von Schießständen wären zweifelsfrei sehr erfreut, wenn einige der SchützInnen einen Schalldämpfer benutzen dürften – die Lärmemissionen, welche die BetreiberInnen ohnehin so gering wie möglich zu halten versuchen, würden erheblich reduziert.
In einer Notwehrsituation in den eigenen vier Wänden wäre ein Schalldämpfer von großem Vorteil: ist man in einer Situation in der man gezwungen ist, dem Eindringling mit Waffengewalt zu begegnen, läuft man ohne Schalldämpfer Gefahr, einen schweren Gehörschaden zu erleiden, welcher in den meisten Fällen zu lebenslangen Beeinträchtigungen führt.
Auch bei der Jagd überwiegen die Vorteile klar: die übrigen Tiere im Jagdrevier, ebenso wie allfällige Wanderer, würden durch die jagdliche Schussabgabe wesentlich weniger von Lärm beeinträchtigt als bisher, was auch im Sinne des akustischen Umweltschutzes sehr begrüßenswert wäre.
Keine weiteren Verschärfungen
In den letzten Jahrzehnten wurde das Waffenrecht kontinuierlich verschärft. Oft durch Gesetze, oft aber auch durch Behördenwillkür. Einen Sicherheitsgewinn haben diese Verschärfungen erwiesenermaßen nicht gebracht, sondern lediglich Schikanen für gesetzestreue Bürger.
Firearms United Österreich tritt daher vehement gegen jede Art von Verschärfungen im Waffenrech ein!