Seit gestern ist die Regierungsvorlage zum neuen Waffengesetz online. Verglichen mit dem Begutachtungsentwurf, zu welchem Firearms United Österreich auch eine Stellungnahme abgegeben hat, enthält sie ein paar Verbesserungen:
- Die sonstigen wesentlichen Bestandteile von Schusswaffen, auf die das WaffG anwendbar ist, müssen gasdruckbelastet sein, um als solche zu gelten.
- Nach dreimaligem Scheitern beim psychologischen Gutachten ist man für „lediglich“ 10 Jahre gesperrt, nicht lebenslänglich, wie im Begutachtungsentwurf vorgesehen
- Die Sportschützendefinition wurde etwas verbessert. Man ist nun Sportschütze wenn man Mitglied eines Sportschützenvereins ist. Von einem Sportschützenverein wird gesprochen, wenn der Verein entweder 1) Mitglied im Landesschützenverbandes des Sitzes des Vereins ist oder 2) über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder des Vereins mindestens einmal jährlich an nationalen (mindestens 5 Bundesländer übergreifenden) oder internationalen Schießbewerben teilnimmt.
- Bei der Erweiterung der WBK für Sportschützen gem § 23 Abs 2b WaffG muss der Verein des Antragstellers nicht den oben genannten Erfordernissen entsprechen, sondern muss lediglich als Vereinszweck die Ausübung des Schießsportes in seinen Statuten festgesetzt haben.
Leider ist auch die Regierungsvorlage noch immer nicht das, was wir uns gewünscht haben. Vor allem im Hinblick auf die Vergabe des Waffenpasses hat, so muss man es leider sagen, die Regierung vollkommen versagt. Es gibt zwar für ein paar weitere Berufsgruppen die Möglichkeit, den Waffenpass zu bekommen, eine generelle Vergabe an zuverlässige und entsprechend ausgebildete Zivilisten, wie auch in der Tschechischen Republik seit über zwanzig Jahren der Fall, gibt es leider nicht.
Überhaupt hätten die Verschärfungen der EU-Waffenrechtsrichtlinie gar nicht umgesetzt werden dürfen, da die Union hier gegen ihr eigenes Recht verstoßen hat – sie hatte für die Erlassung dieser Richtlinie schlicht keine Kompetenz, was auch der Grund war, warum u.a. die Tschechische Republik sich entschlossen hat, gegen die Richtlinie beim EuGH zu klagen und sie nicht umzusetzen. Diese Aufrichtigkeit hatte die Österreichische Bundesregierung leider nicht.
Die Regierungsvorlage kann hier eingesehen werden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00379/index.shtml
Comments
Bitte um häufigere Blogposts!